Alle Wählerinnen und Wähler, die am Wahlsonntag keine Möglichkeit haben, ins Wahllokal gehen zu können (z. B. gesundheitliche Einschränkungen, Urlaub etc.), können bereits vor dem eigentlichen Wahltermin ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn sie einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines stellen. Der Antrag kann bei der Stadtverwaltung Beverungen schriftlich, mündlich oder elektronisch gestellt werden. Eine Eingabemaske für die elektronische Beantragung steht auf der Homepage der Stadt Beverungen (www.beverungen.de) auf der Startseite und im Menü „Rathaus & Service - Wahlen – Bundestagswahl 2025 - Briefwahl“ zur Verfügung. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Aufgrund der besonderen Umstände dieser außerplanmäßigen Wahl und der verkürzten Fristen werden die Stimmzettel frühestens ab dem 6. Februar zur Verfügung stehen. Insofern kann der Versand der Briefwahlunterlagen erst ab diesem Zeitpunkt erfolgen.