In diesem Jahr können wieder Zuschüsse an Eigentümer privater Denkmäler vergeben werden. Die Stadt Beverungen fördert aus anteiligen Landes- und Gemeindemitteln kleine private Denkmalpflegemaßnahmen, die im Jahr 2025 ausgeführt werden. Förderwürdig sind Maßnahmen an Objekten, die in die Denkmalliste eingetragen sind. Bezuschusst werden kleinere Maßnahmen, wie zum Beispiel die Sanierung von Fenstern, Fenster- und Fassadenanstriche oder auch sonstige charakteristische Merkmale. Darüber hinaus sind auch sonstige denkmalwerte Substanzen, wie beispielsweise Grabsteine, Wegekreuze und Bildstöcke, förderfähig. Der Leitfaden zur Förderung ist auf der Internetseite der Stadt Beverungen unter: Formulare & Vordrucke / Baurecht zu finden. Nähere Informationen erhalten Sie bei der „Unteren Denkmalbehörde“ der Stadt Beverungen, Herrn Wolfgang Frewer, Telefon: 0527/ 392168, wolfgang.frewer@beverungen.de