Die freiwilligen Brandschützer aus Trendelburg wurden von Innenminister Roman Poseck als „Feuerwehr des Monats August 2024“ ausgezeichnet. Bei einem Termin im Feuerwehrhaus Trendelburg überreichte der Minister dazu die Urkunde und eine Prämie in Höhe 1.000 Euro.
Diese Auszeichnung wird seit 2007 vom Hessischen Innenministerium an freiwillige Feuerwehren verliehen, die innovative Ideen erfolgreich umgesetzt haben. Seither wurden über 170 Feuerwehren in Hessen ausgezeichnet.
Für die Auszeichnung ausgewählt wurden die Trendelburger Wehren aufgrund einer besonderen Kampagne zur Mitgliederwerbung: Sie haben dabei Bürgerinnen und Bürger an der Haustür besucht, um für eine Mitgliedschaft zu werben. Hierbei wurden persönliche Gespräche geführt sowie Flyer, LED-Taschenlampen und Pixi-Hefte verteilt. Den Feuerwehrfrauen und -männern ist es durch diesen persönlichem Kontakt gelungen, für ihre wichtige ehrenamtliche Arbeit zu werben. Durch die Initiative gelang es, 40 neue Mitglieder zu gewinnen. Darüber hinaus gab es sieben Anmeldungen in der Kinder- und Jugendfeuerwehr sowie ein neues Mitglied für die Einsatzabteilung. Die freiwillige Feuerwehr Trendelburg besteht aus rund 190 Aktiven in acht Ortsfeuerwehren. Diese rückten im vergangenen Jahr zu insgesamt 125 Einsätzen aus.
Innenminister Poseck nutzte den Ortstermin in Trendelburg auch, um sich erneut mit Vertretern und Bürgermeistern aus den vom Starkregen Anfang August betroffenen Kommunen auszutauschen. Dabei informierte sich der Minister über den aktuellen Status der Aufräumarbeiten und der Schäden in den Ortschaften, nahm aber auch noch einmal die Gelegenheit wahr, den über 700 Einsatzkräften für ihre herausragende Arbeit zu danken: „Die Feuerwehrfrauen und -männer haben unermüdlich angepackt und konnten so die schwierige Situation gut und schnell bewältigen. Es waren bis zu 700 Einsatzkräfte gleichzeitig im Einsatz. Den Einsatzkräften der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes ist es zu verdanken, dass alle Menschen gerettet werden konnten. Die Feuerwehren haben einmal mehr bewiesen, dass auf sie auch in Extremsituationen Verlass ist.“
Noch bis zum 1. Oktober 2024 haben betroffene Privatpersonen noch Gelegenheit, Hilfen aus dem Fond der Elementarschadenrichtlinie des Landes Hessen zu beantragen. Eine Unterstützung können Haushalte bekommen, die keine Entschädigung von einer Versicherung zu erwarten haben, oder finanziell nicht in der Lage sind, die Schadenssummen zu stemmen. Auch bei Unterversicherung und entsprechender Bedürftigkeit ist eine Hilfe aus dem Fond prinzipiell möglich. Über die Auszahlung entscheidet eine Schadenkommission unter Federführung des Landkreises.
Regierungspräsident Mark Weinmeister erläuterte, dass eine Unterstützung ab einem Sockelbetrag von 8.000 Euro möglich ist, der Höchstbetrag liegt bei 30.000 Euro. Darüber hinausgehende Beträge können als Darlehen gewährt werden. Antragsteller müssen ihre Einkommens- und Vermögenssituation offenlegen. Bisher, so Weinmeister, seien 13 Anträge von Privatpersonen und vier von Gewerbetreibenden eingegangen. „Diese überschaubare Anzahl deute darauf hin, dass viele Betroffene entweder versichert sind, oder die Schäden aus eigenen Mitteln beseitigen können.“
Die Schäden bei den betroffenen Gemeinden werden derzeit auf deutlich über zehn Millionen Euro geschätzt. Auch hier will das Land unterstützend wirken, etwa durch die Genehmigung künftiger Haushalte, wie Minister Poseck erklärte: „Die Folgen sollen schnellstmöglich beseitigt werden. Wir werden die Entwicklung weiterhin aktiv begleiten.“